21.01.2016

Meldefristen für Modulrecycling nicht verpassen

Bis zum 1. Februar 2016 müssen alle Modulmengen gemeldet werden, die in diesem Jahr in Deutschland eingeführt werden.

Bis zum 1. Februar 2016 müssen alle Modulmengen gemeldet werden, die in diesem Jahr in Deutschland eingeführt werden. Zudem gelten noch weitere Fristen, die Hersteller, Importeure, Großhändler und Installateure einhalten müssen.

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen die Hersteller, Händler und Installateure, die ihre Module direkt im Ausland einkaufen konkrete Fristen beachten. Darauf weißt die European Recycling Platform (ERP) hin, die alle administrativen Pflichten beim Recycling für die Modulbranche als Dienstleistung übernimmt. So müssen alle ausländischen Hersteller sowie Importeure, Großhändler und Handwerker, die ihre Module direkt aus dem Ausland beziehen, spätestens bis zum 1. Februar dieses Jahres ihre Modulmengen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth melden. Bis dahin müssen sich auch alle diese sogenannten Erstinverkehrbringer bei der Stiftung EAR registrieren. „Wer sich und seine Produkte bis zu diesem Stichtag nicht bei der Stiftung EAR registriert hat, das keine Photovotaikmodule auf den Markt bringen“, warnen die Experten von der ERP.

Bevollmächtigten benennen

Zudem müssen alle ausländischen Hersteller, die neu in den deutschen Markt eintreten und hierzulande keine Niederlassung haben, bei der Stiftung EAR einen Bevollmächtigten benennen. Haben sich die Hersteller schon vor Inkrafttreten des ElektroG am 24. Oktober 2015 freiwillig bei der Stiftung EAR registriert, haben sie für die Benennung des Bevollmächtigten noch bis zum 24. April dieses Jahres Zeit.

Bis dahin dürfen sie aber keine weitere Marke oder Geräteart auf den Markt bringen. Wollen die ausländischen Hersteller in Deutschland doch neue Gerätearten auf den Markt bringen, müssen sie sofort einen Bevollmächtigten benennen. Dann gilt die Übergangsfrist genauso wenig wie für neu in den Markt eintretenden ausländische Modulhersteller. Der Bevollmächtigte beantragt seinerseits die Registrierung des ausländischen Unternehmens bei der Stiftung EAR. (Sven Ullrich)

Quelle: http://www.photovoltaik.eu/Archiv/Meldungsarchiv/Modulrecycling-Meldefristen-nicht-verpassen,QUlEPTY5Mjc5MSZNSUQ9MTEwOTQ5.html?UID=2438C900ED162F6795A0286ECA340C7B652713D5A2B75D82